In der Ortsring-Mitgliederversammlung am 09.11.2011 wurde folgende Bierpilzregelung diskutiert
und anschließend einstimmig angenommen:
In die Bierpilzliste werden nur Vereine aufgenommen, die Mitglieder des Ortsring-Birk sind, sich aktiv am
Ortsleben beteiligen und für den Ortsring Aufgaben durchführen.
Die Reihenfolge basiert auf der bisherigen Reihenfolge. Die Bierpilzliste wird wie folgt festgelegt:
2012 Singgemeinschaft Birk 2013 Heimatverein Birk 2014 MC Liederkranz 2015 Birker Wönk 2016 TUS
Birk 2017 Tambourcorps Pohlhausen-Birk 2018 KG Fidele Birker 2019 Prinzenclub
Hinweise für den Bierpilzbetreiber:
- Eine Schankerlaubnis ist für die drei Kirmestage bei der Stadt einzuholen
- Strom und Wasser erfordern eine Absprache mit dem Kirmes-Organisator
- Kranzniederlegung. Dazu gehört die Absprache mit dem Pfarrer, Abstimmung mit weiteren teilnehmenden
Vereinen (TUS, Liederkranz, Tambourcorps), Beschaffung des Kranzes auf eigene Kosten, musikalische Begleitung, u.a.
- Abführung von 10% des Reingewinns an den Ortsring Birk
- Abführung von 10% des Reingewinns an den Heimatverein, dafür entfällt die Standgebühr
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